Steuerfreiheit für arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderleistungen (§ 3 Nr 34 EStG)
Steuerfrei sind:
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, soweit sie 600 Euro je Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen.
Die wichtigsten Steuervorteile
Kompetenz für Ihr Unternehmen
Als Diplomsportwissenschaftlerin gehöre ich zu einem kleinen Kreis von Trainern, welche
von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)
für Rückenschulkurse und
Nordic Walking -Kurse in Betrieben zertifiziert wurde.
Diese laufen als sogenannte Präventionskurse für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens über 10x60 Minuten und eignen sich gut als Einstieg in eine langfristige Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) als Maßnahme des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen meine Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen des SGB V §§ 20 und 20b. Somit haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit,
jährlich jedem/jeder teilnehmenden Mitarbeiter/Mitarbeiterin bis zu 600 Euro steuerfrei zusätzlich zum Lohn als Gesundheitsbonus gutzuschreiben.
Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention in Betrieben
zertifiziert nach § 20 Absatz 2 Satz 2 SGB V
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
entsprechen den vom GKV-Spitzenverband nach § 20 Absatz 2 Satz 1 und § 20b Absatz 1 SGB V festgelegten Kriterien
Gallerie und Impressionen
Hier einige Impressionen meiner Firmenfitness in Form von Rückenkursen und Nordic Walking. Ich stelle auch Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Gesundheitstrainingskonzept zusammen.