§ 20 PRÄVENTIONSKURSE

Betriebliches Gesundheitsmanagement für Kiel & Umgebung

FIRMENFITNESS / BGF ALS PRÄVENTIOSKURS

Steuerfreiheit für arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderleistungen (§ 3 Nr 34 EStG)

Steuerfrei sind: 

zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, soweit sie 600 Euro je Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen.

GESUNDHEIT LANGFRISTIG FÖRDERN

Kompetenz für Ihr Unternehmen

Als Diplomsportwissenschaftlerin gehöre ich zu einem kleinen Kreis von Trainern, welche von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) für Rückenschulkurse und Nordic Walking -Kurse in Betrieben zertifiziert wurde.

Diese laufen als sogenannte Präventionskurse für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens über 10x60 Minuten und eignen sich gut als Einstieg in eine langfristige Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) als Maßnahme des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen meine Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen des SGB V §§ 20 und 20b. Somit haben Sie als Unternehmen die Möglichkeit, jährlich jedem/jeder teilnehmenden Mitarbeiter/Mitarbeiterin bis zu 600 Euro steuerfrei zusätzlich zum Lohn als Gesundheitsbonus gutzuschreiben. 

ZERTIFIZIERTE PRÄVENTIONSKURSE

Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 SGB V (zertifizierte Präventionskurse) können auch im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt werden. 

Diese zertifizierten Präventionskurse sollen die Mitarbeiter befähigen und motivieren, Möglichkeiten einer gesunden, Störungen und Erkrankungen vorbeugenden Lebensführung auszuschöpfen. 

ZPP-zertifizierte Präventionskurse der Krankenkassen finden in der Regel außerhalb des Betriebsgeländes statt und werden durch den Arbeitgeber bezuschusst. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Zuschuss nach § 3 Nr 34 EStG ist steuerfrei. Der Nachweis über die Teilnahme erfolgt als vom Kursleiter unterschriebene Teilnahmebescheinigung. Zertifikat und Teilnahmebescheinigung (sowie ggf. Antrag auf Arbeitgeberförderung, sofern der Arbeitnehmer in finanzielle Vorleistung getreten ist) sind vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.

Diese Präventionskurse können auch beim Arbeitgeber vor Ort durchgeführt werden. Dazu wird eine bereits zertifizierte Leistung vom Arbeitgeber eingekauft. Zertifikat des Übungsleiters und Teilnehmerbescheinigung sind vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.

Lassen Sie sich hierzu gerne von mir unterstützen und beraten! Ich freue mich auf Sie!

“Arbeitgeber können seit dem 1. Januar 2020 bis zu 600 Euro im Jahr je Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei ausgeben. Die Angebote müssen für die Steuerfreiheit allerdings grundsätzlich zertifiziert sein.”

– Mira Fischer - Diplomsportwissenschaftlerin & Physiotherapeutin

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