FIRMENFITNESS / BGF ALS PRÄVENTIOSKURS
Steuerfreiheit für arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderleistungen (§ 3 Nr 34 EStG)
Steuerfrei sind:
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen, soweit sie 600 Euro je Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen.
ZERTIFIZIERTE PRÄVENTIONSKURSE
Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 SGB V (zertifizierte Präventionskurse) können auch im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt werden.
Diese zertifizierten Präventionskurse sollen die Mitarbeiter befähigen und motivieren, Möglichkeiten einer gesunden, Störungen und Erkrankungen vorbeugenden Lebensführung auszuschöpfen.
ZPP-zertifizierte Präventionskurse der Krankenkassen finden in der Regel außerhalb des Betriebsgeländes statt und werden durch den Arbeitgeber bezuschusst. Der auf den Arbeitnehmer entfallende Zuschuss nach § 3 Nr 34 EStG ist steuerfrei. Der Nachweis über die Teilnahme erfolgt als vom Kursleiter unterschriebene Teilnahmebescheinigung. Zertifikat und Teilnahmebescheinigung (sowie ggf. Antrag auf Arbeitgeberförderung, sofern der Arbeitnehmer in finanzielle Vorleistung getreten ist) sind vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.
Diese Präventionskurse können auch beim Arbeitgeber vor Ort durchgeführt werden. Dazu wird eine bereits zertifizierte Leistung vom Arbeitgeber eingekauft. Zertifikat des Übungsleiters und Teilnehmerbescheinigung sind vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen.
Lassen Sie sich hierzu gerne von mir unterstützen und beraten! Ich freue mich auf Sie!
“Arbeitgeber können seit dem 1. Januar 2020 bis zu 600 Euro im Jahr je Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei ausgeben. Die Angebote müssen für die Steuerfreiheit allerdings grundsätzlich zertifiziert sein.”
– Mira Fischer - Diplomsportwissenschaftlerin & Physiotherapeutin
